Wir von Railfail.de haben bereits einen Blick auf die Entstehung der bundeseigenen Deutschen Bahn AG und die massiven Probleme der letzten Jahre beim Tochterunternehmen S-Bahn Berlin geworfen. Im dritten Teil der Artikelreihe zur Deutschen Bahn analysieren wir, welche Probleme im Hintergrund überhaupt zu solchen Zuständen führen konnten.
Nach EU-Vorschriften müssen Infrastruktur (EIU) und Eisenbahnverkehr (EVU, auch TOC genannt) zumindest buchhalterisch getrennt sein. So ist in Deutschland die DB Netz von der DB Regio und von DB Fernverkehr getrennt. Für EVU wiederum gibt es zwei Betriebsarten: Franchised und open access.
Ein “Franchised”-Eisenbahnverkehrsunternehmen hat sich in einer Ausschreibung um einen staatlichen Auftrag beworben, Fahrten auf einem Teilnetz (sog. Franchise) für eine gewisse Zeit, meist 7-20 Jahre, zu betreiben. Dafür erhält der Franchisenehmer entweder Subventionen vom Staat oder muss gar für einen besonders lukrativen und begehrten Auftrag zahlen. Dies ist der Fall bei S-Bahnen und dem Regionalverkehr in Deutschland. Der Fernverkehr, von Unternehmen wie DB und InterConnex betrieben, wird ausschließlich eigenwirtschaftlich betrieben, also open access.
Der letzte Verkehrsvertrag der S-Bahn Berlin lief Ende 2001 aus, der aktuelle läuft bis 2017 – die S-Bahn soll für diesen Termin neu ausgeschrieben werden. Erfüllt im Alltag eine der beiden Vertragsparteien den Vertrag nicht, etwa bei einem Arbeitsvertrag, kann es Sanktionen geben, oder der Vertrag wird gleich ganz gekündigt. Doch hier wurde, trotz aller “Entschädigungsleistungen“, der Vertrag nicht gekündigt – im Gegenteil war sogar eine Direktvergabe an die DB in der Diskussion, obwohl die Gerichte solche Direktvergaben inzwischen, wie im Fall Abellio v Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, nicht mehr einfach durchgehen lassen. Das Problem ist nämlich in der Tat, dass DB und Politik offenbar zu gut miteinander vernetzt sind.

S-Bahn Berlin Class 485 EMU, eine Entwicklung der Reichsbahn der DDR. Lizenz GNU FDL/CC-BY-SA 3.0, Urheber: Johannes Fielitz/Stadtbahner475 (Wikipedia DE)
Das Berliner S-Bahn-Netz ist technisch einzigartig, denn das Lichtraumprofil (d.h. erlaubte Maße der Züge) ist erheblich geringer als bei einer Fernbahn, und die Energieversorgung erfolgt über Stromschiene statt über Oberleitungen. Man hat sich davor gescheut, den Verkehrsvertrag zu kündigen –
wie in NRW 2008 schon geschehen –, da der gesamte S-Bahn-Fuhrpark (Class 480, 481 und 485 EMUs) Eigentum des Mutterunternehmens Deutsche Bahn ist.
Die DB weigert sich natürlich, diesen zu verkaufen, und Ersatz kann so kurzfristig nicht beschafft werden.
Niedersachsen war da schlauer: Das Land hat einen eigenen Fahrzeugpool, welches es den Unternehmen bereitstellt, die ein Nahverkehrs-Franchise in Niedersachsen betreiben. Auch im fragmentierten britischen Schienennetz, welches kaum elektrifiziert wurde, hat man dieses Problem gelöst, mehrere private Unternehmen (ROSCOs) vermieten Waggons an die EVUen. Dass keine Trennung zwischen EVU und ROSCO in Deutschland existiert, bedeutet eine massive Markteintrittsbarriere. Selbst wenn ein Wettbewerber sich beteiligen möchte, müssten die Wagen gegebenenfalls im Vorfeld und zu sehr hohen Kosten beschafft werden. Sie könnten in Deutschland nicht einfach gemietet werden, weil ein solcher Markt nicht geschaffen wurde und die Wagen bei der Staatsbahn verblieben sind.

Konkurrenten kommen nicht zum Zug – kein Mietmarkt für Waggons in Deutschland. Lizenz: GNU FDL/CC-BY-SA 3.0, Urheber: Winki (Wikipedia)
Hier zeigt sich die Schwäche des derzeitigen Systems: Offenbar ganz bewusst wurden Funktionen bei der Bahnreform nicht getrennt, um die Marktstellung der DB nicht zu gefährden. Bedenklich ist das besonders deswegen, weil ein Verkauf der DB “am Stück”
von der Politik geplant ist. Im schlimmsten Fall werden Zustände wie bei der S-Bahn Berlin dann in ganz Deutschland anzutreffen sein, weil die dann private DB ohne Rechenschaftspflicht gegenüber der Politik und ohne ernstzunehmende Konkurrenz sich auf einem Beinahe-Monopol ausruhen kann. Die Zeche zahlt der Verbraucher mit hohen Fahrpreisen bei geringer Qualität.
In der Tat ist eine Privatisierung der DB nach dem jetzigen Modell nicht wünschenswert, solange keine “Waffengleichheit” für Wettbewerber sichergestellt ist. Dass der Fernverkehr rein open access und nicht franchised ist, ist ebenso ein Problem wie die Tatsache, dass in Deutschland kein Mietmarkt für Züge besteht. Nur eine richtig durchgeführte Privatisierung, mit gleichzeitiger Entflechtung des DB-Konzerns und Senkung der Markteintrittsbarrieren für Wettbewerber, kann aber durchaus zu einem Wettbewerb um hohe Qualität und niedrige Preise in Deutschland führen. Wir erinnern uns: Die DB ist zu 100% Bundeseigentum, und der Staat hätte auch jetzt schon die Möglichkeit zum Durchgreifen, nutzt sie aber nicht. Rufe nach einer Bundesbahn als Behörde muten daher zweifelhaft an.
Vielleicht kostet die Sitzplatzreservierung dann auch nicht mehr happige 4 Euro. Auf jeden Fall dürfen wir gespannt sein.